AGB

  1. Vertragsgegenstand

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil des zwischen BESTENS BEWACHT OG und dem Auftraggeber abgeschlossenen Auftragsschreiben (Offert). Der Auftraggeber ist mit dem Inhalt der AGB in allen angeführten Punkten einvertsanden wenn dieser eine Auftragserteilung per Vertrag oder per Mail bestätigt wird. Die von BESTENS BEWACHT OG zu erbringende Sicherheitsdienstleistungen (Leistungen), das hierfür vom Auftraggeber zu erbringende Entgelt sowie allfällige vertragliche Nebenpflichten der Vertragsparteien werden im Auftragsschreiben (Offert) konkretisiert. Sollten zwischen einzelnen Bestimmungen des Auftrages und den gegenständlichen AGB Widersprüche bestehen ist der Inhalt des Auftrages rechtlich verbindlich. BESTENS BEWACHT OG ist berechtigt, die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer) durchführen zu lassen.

  1. Allgemeine Dienstausführung

Die Leistungen werden, soweit diese außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der BESTENS BEWACHT OG erbracht werden und soweit es sich nicht um Technikleistungen handelt, durch uniformiertes, mit den vereinbarten technischen Hilfsmitteln ausgestatteteten Sicherheitspersonal durchgeführt.

  1. Beanstandungen

Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung der Dienstleistungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind dem Auftraggeber unverzüglich zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Handelt es sich um erhebliche, den Vertragszweck gefährdende Verstöße, so kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis fristlos lösen, wenn er den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich verständigt und dieser nicht in kürzester Frist – längstens aber binnen einer Woche – für Abhilfe sorgt. Dies bedarf einer schriftlichen Mitteilung.

  1. Entgelt

Die Höhe des vom Auftraggeber für die von BESTENS BEWACHT OG ist berechtigt, die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer) durchführen zu lassen. zu erbringenden Leistungen zu zahlenden Entgelts wird im Dienstleistungsvertrag vereinbart. Gesetzliche Feiertage werden mit 100 % Zuschlag berechnet. Das Entgelt ist, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wird, sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei Verzug mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts ist BESTENS BEWACHT OG berechtigt, vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 10 % p. a. vom aushaftenden Betrag zu begehren. BESTENS BEWACHT OG ist berechtigt, das Entgelt um jeden Prozentsatz und zu jedem Zeitpunkt anzupassen, die durch die unabhängige Schiedskommission beim BmfwA (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) oder durch eine andere Stelle tretende Einrichtung festgelegt wird, zumindest aber um jeden Prozentsatz welcher der Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindesthöhe im Bewachungsgewerbe entspricht. Bei Revieraufträgen ist BESTENS BEWACHT OG berechtigt, das Entgelt auf Grund gestiegener Sachkosten im Revierdienst zum selben Zeitpunkt zusätzlich im Ausmaß der gestiegenen Sachkosten anzuheben. Bei allen anderen Aufträgen ist BESTENS BEWACHT OG berechtigt, das Entgelt zusätzlich zur oben angeführten Preisanpassung zur Abdeckung der Kostensteigerungen bei Objektbetreuung, Alarmcenter sowie eingesetzter Technik und Ausrüstung zum selben Zeitpunkt um weitere 0,4 % Punkte zu erhöhen. In Schaltjahren
(29. 02.) wird die Monatspauschale bzw. der Stundensatz im Monat Februar um 1/28 erhöht. BESTENS BEWACHT OG ist weiters berechtigt, bei Erhöhung der Prämienvorschreibung des Haftpflichtversicherers um mehr als 5 % die dadurch entstehenden Mehrkosten an den Auftraggeber weiter zu verrechnen. Bei Verzug mit der Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ist BESTENS BEWACHT OG berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von acht Tagen das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist aufzulösen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen durch den Auftraggeber gegen die Entgeltforderung der Safety Security Services ist unzulässig. Vom Kunden angeforderte Rundgangsauswertungen im Revierdienst sind kostenpflichtig.

  1. Übernahmeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter, welche beim Auftragnehmer tätig sind, weder während deren Tätigkeit in unserem Unternehmen noch bis 6 Monate nach deren Ausscheiden aus unserem Unternehmen abzuwerben und/oder zu beschäftigen. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist der Auftraggeber verpflichtet, unserem Unternehmen eine Konventionalstrafe in Höhe von 3000 Euro zu bezahlen. Weiterreichende Ansprüche und Forderungen unseres Unternehmens im Zusammenhang mit der Abwerbung und/oder Beschäftigung bleiben hiervon unberührt und können zusätzlich eingeklagt werden.

  1. Rücktritt und Kündigung

Sämtliche Verträge werden, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können zu jedem Monatsletzten mit dreimonatiger Kündigungsfrist, mittels eingeschriebenen Brief, beendet werden. Bei Veranstaltungsdienste welche vom Auftraggeber kurzfristig abgesagt werden, ist eine kostenlose Stornierung nur 2 Wochen vor der Dienstbeginn der Veranstaltung möglich. Wird diese Frist überschritten, so wird eine Stornogebühr von 50% des Auftrages fällig. Wird ein Storno innerhalb von 24 Stunden vor Dienstbeginn vom Auftraggeber durchgeführt, so wird der gesamte Betrag (100 %) laut Auftragswert fällig.

  1. Haftung

BESTENS BEWACHT OG haftet für Personen- und Sachschäden (Schäden), die während bzw. im ursächlichen Zusammenhang mit der Erbringen der vereinbarten Leistung vom Personal (Erfüllungsgehilfen). Der BESTENS BEWACHT OG grob fahrlässig oder vorsätzlich schuldhaft herbeigeführt bzw. durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen verursacht werden.

BESTENS BEWACHT OG haftet keinesfalls, d. h. weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber dritten Personen, weder bei leichter noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Verdienstentgang, Einkommensausfälle, Ausfälle von Produktion, Verlust von Marktanteilen sowie Datenverlust. BESTENS BEWACHT OG haftet keinesfalls, d. h. weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber dritten Personen, weder bei leichter noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für reine Vermögensschäden, das sind Schäden, die sich nicht auf vorangegangene Sach- und Personenschäden kausal begründen. BESTENS BEWACHT OG haftet nicht für Schäden, die vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Dieser Haftungsausschluss gilt auch bei einem etwaigen Mitverschulden am Schadensfall von Erfüllungsgehilfen der BESTENS BEWACHT OG.

Die Haftung der BESTENS BEWACHT OG ist für jeden einzelnen Schadensfall (Vorfall) mit dem Höchstbetrag von EUR 1.500.000 beschränkt. Dieser Höchstbetrag beschränkt sich auf den gesamten Sachschaden und alle Personenschäden des konkreten, einzelnen Schadenfalles. Die Haftung der BESTENS BEWACHT OG ist jedenfalls mit einer 2-fachen Maximierung dieser Summe für alle Schadensfälle (Vorfälle) innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt. Die Haftung der BESTENS BEWACHT OG beschränkt sich bei Sachschaden in jedem Fall auf den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses. Für Schadenersatzansprüche Dritter, soweit diese (für jeden einzelnen Schadensfall – Vorfall) den Höchstbetrag von EUR 1.500.000 überschreiten und soweit diese von dritter Seite unmittelbar bei BESTENS BEWACHT OG geltend gemacht werden, wird der Auftraggeber BESTENS BEWACHT OG schad- und klaglos halten. Für Schadenersatzansprüche Dritter, welche von dritter Seite beim Auftraggeber geltend gemacht werden, haftet die BESTENS BEWACHT OG gegenüber dem Auftraggeber (für jeden einzelnen Schadensfall – Vorfall) lediglich bis zum Höchstbetrag von EUR 1.500.000. BESTENS BEWACHT OG haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt, nicht für Schäden durch Kriegshandlungen oder kriegsähnliche Handlungen in Friedens- oder Kriegszeiten, für Schäden durch Verwendung atomarer, chemischer oder biologischer Waffen, gleichgültig ob in Friedens- oder Kriegszeiten, für Schäden durch Demonstrationen, Aufruhr, Rebellion, Revolution, Bürgerkrieg, Streiks und Aussperrungen, widerrechtliche Machtergreifung und damit zusammenhängende Aktionen, weiters für Schäden durch Kernreaktion, radioaktive Strahlung oder radioaktive Verseuchung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personen- und Haftschäden, welche nach Ansicht des Auftraggebers von BESTENS BEWACHT OG vertreten sind, bei sonstigem Verlust der Schadenersatzansprüche BESTENS BEWACHT OG unverzüglich, spätestens binnen einer Ausschlussfrist von fünf Werktagen (wobei Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet werden) nach Eintritt des Schadenfalles (Möglichkeit der Kenntnis des Schadenfalles), schriftlich anzuzeigen. Schadenersatzansprüche sind vom Auftraggeber bei sonstigem Verlust von Schadenersatzansprüchen innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Eintritt des Schadensfalles 8 Möglichkeit der Kenntnis des Schadenfalles) gerichtlich geltend zu machen. BESTENS BEWACHT OG hat im Rahmen der eingegangenen Haftung eine Versicherung mit ausreichender Deckung abgeschlossen und wird diese während der Dauer dieses Vertrages aufrechterhalten. BESTENS BEWACHT OG ist berechtigt, den Vertrag im Falle der Ablehnung bzw. des Erlöschens der Versicherungsdeckung vorzeitig ohne Einhaltung einer Frist zu lösen und der Auftraggeber ist schriftlich zu informieren.

  1. Leistungsstörungen

BESTENS BEWACHT OG ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen vorübergehend einzustellen oder zweckentsprechend umzustellen (zu modifizieren), wenn die Erbringung der Leistung wegen Streiks, wegen Demonstrationen, wegen behördlich angeordneten Fahr- und/oder Betretungsverboten, wegen höherer Gewalt oder sonstiger, von BESTENS BEWACHT OG nicht zu vertretender Umstände (z. B. Seuchen, Pandemien, etc.) nicht oder nicht im vereinbarten Ausmaß möglich ist. Der Auftraggeber kann für die Dauer des Bestehens der Leistungsstörung eine Minderung des vereinbarten Entgelts begehren.

  1. Dauer des Vertrages

Die Vertragsdauer ist im Auftragsschreiben (Offert) vereinbart. Bei unbestimmter Vertragsdauer erfolgt die Kündigung des Vertrages durch die Vertragsparteien mit eingeschriebenen Brief unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum letzten Tag jeweils zum Quartalsende. Bei Aufgabe (Verkauf, Auflösung des Mietvertrages) eines zu bewachenden Objektes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit eingeschriebenem Brief unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum letzten Tag eines jeden Kalendermonates kündigen. Bei bloßer Standortverlegung sind die Leistungen am neuen (verlegten) Standort fortzusetzen. Eine sofortige Auflösung des Auftrages ist nur aus wichtigem Gründen möglich (z. B. Zahlungsverzug, Unzumutbarkeit der Aufrechterhaltung des Vertrages etc.) Die Auflösungserklärung muss mit eingeschriebenem Brief abgegeben werden. BESTENS BEWACHT OG ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn der Auftraggeber überschuldet und/oder zahlungsunfähig wird. Oder wenn gegen den Auftraggeber das Konkursverfahren eröffnet wird oder mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird.

  1. Gewerbliche Schutzbestimmungen

Dem Auftraggeber ist es untersagt, Personal (Erfüllungsgehilfen) der BESTENS BEWACHT OG während der Dauer des Dienstleistungsvertrages und/oder während eines Jahres nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages für Sicherheitszwecke (Sicherheitsdienstleistungen) als Dienstnehmer zu beschäftigen bzw. deren Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber wird es auch Dritten untersagen, während der zuvor bezeichneten Fristen ehemaliges Personal (Erfüllungsgehilfen) der BESTENS BEWACHT OG für Sicherheitsdienstleistungen beim Auftraggeber einzusetzen. Bei Verletzung dieser Schutzbestimmung ist der Auftraggeber in jedem Einzelfall verpflichtet, BESTENS BEWACHT OG eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen, zuletzt an BESTENS BEWACHT OG vom Auftraggeber entrichteten, Monatsentgelts zu bezahlen. Die Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

  1. Konsumentenschutz

Für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutz.

  1. Datenschutz

Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass personenbezogene Daten in Erfüllung dieses Vertrages von BESTENS BEWACHT OG automationsunterstütz gespeichert, verarbeitet und im notwendigen Ausmaß an Dritte (z. B. Verständigung Exekutive etc.) weitergegeben werden. BESTENS BEWACHT OG verpflichtet sich, zumutbare technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Daten des Auftraggebers im Sinne des Datenschutzgesetzes zu schützen und verpflichtet seine MitarbeiterInnen ausdrücklich zur Geheimhaltung der Daten im Sinne des jeweils gültigen Datenschutzgesetzes.

  1. Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und BESTENS BEWACHT OG sind darüber einig, dass die gegenständlichen Vertragsbeziehung im Hinblick auf die gegenseitigen Sicherheitsinteressen vertraulich ist. Der Auftraggeber und BESTENS BEWACHT OG werden daher ihre Erfüllungsgehilfen auf das Gebot der Vertraulichkeit hinweisen und gegebenenfalls zu dessen Einhaltung schriftlich verpflichten.

  1. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages sowie der gegenständlichen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung über das Abgehen von der Schriftform. Nebenabreden, mit Ausnahme einer allfälligen besonderen Dienstanweisung, bestehen nicht.

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand ist das für 3100 St. Pölten sachlich zuständige Gericht, soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sind in jedem Fall ausgeschlossen.